Fahren unter Drogeneinfluss sowie Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz

Grolsheim, 11.09., Binger Straße, 22:35 Uhr. Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Beamten ein geparkter BMW mit einem rumänischen Kennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie drogentypische Auffälligkeiten beim Fahrer fest. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte dies. Weiterhin gab der Fahrer an, seit über drei Monaten einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben, der PKW mit der rumänischen Zulassung sei auf seinen Vater zugelassen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrsteuergesetz eröffnet sowie ein weiteres Verfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.

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