Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nahm die Bundespolizei drei Personen im Stadtgebiet fest.

Am Freitagmorgen einen 34-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Trier wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vor. Er ist angeklagt im September 2021, unter Alkohol- und Drogeneinfluss, mehrere PKW im Stadtgebiet beschädigt zu haben (Dellen, Kratzer). Der Gesamtschaden betrug ca. 5.500 Euro. Trotz ordnungsgemäßer Ladung/Belehrung blieb er der damaligen Hauptverhandlung fern. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Angeklagte mit Meldeauflagen entlassen.

Am Samstagmorgen, ebenfalls aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls, einen 40-jährigen Deutschen. Gegen den wohnungslosen Mann besteht der dringende Tatverdacht, im Zeitraum Oktober 2018 bis Mai 2021 in mehreren Fällen Personen durch Schläge/Tritte verletzt sowie mehrfach während Polizeikontrollen die Beamten beleidigt, getreten sowie in ihre Richtung gespuckt zu haben. Weiterhin in drei Fällen Sachbeschädigungen mit Sachschäden von insgesamt ca. 26.000 Euro begangen zu haben. Nach richterlicher Vorführung wurde er in die JVA Trier eingeliefert.

Gleich sechs Fahndungsnotierungen lagen gegen einen kurz darauf festgenommenen 40-jährigen Marokkaner vor. Unter anderem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Zur Verbüßung der gegen ihn verhängten Haftstrafe von 99 Tagen wurde auch er in die JVA Trier verbracht.

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