Trunkenheitsfahrt

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Sonntag, 09.10.2022, gegen 23:15 Uhr stellten die Beamten bei einem 50 Jahre alten Autofahrer Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Trunkenheitsfahrt. Der Betroffene führte einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch, der letztlich 0,6 Promille ergab. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Der Bußgeldkatalog sieht beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

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