Der Abstandsflächenverstoß wird ausnahmsweise zugelassen

Der Abstandsflächenverstoß einer Produktionshalle von ca. 1m² gegenüber dem Grundstück der derzeitigen Widerspruchsführer wird ausnahmsweise zugelassen. Die Produktionshalle hat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz keine erdrückende Wirkung
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