Verkehrskontrollen im Stadtgebiet

Am 19.10.2022 führte die Polizeiinspektion Idar-Oberstein Verkehrskontrollen mit verschiedenen Schwerpunkten im Stadtgebiet von Idar-Oberstein durch.

Im Zeitraum von 14:00-16:00 Uhr wurde die erste Kontrollstelle in der Mainzer Straße, in Höhe des Edeka Marktes, eingerichtet. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein besonderes Augenmerk auf die "passive Insassensicherung", also das Anlegen von Sicherheitsgurten und falls notwendig das Verwenden entsprechender Sitzerhöhungen, sowie die rechtswidrige Nutzung elektronischer Geräte während Fahrt gelegt.

Insgesamt fielen hierbei neun Fahrzeugführer auf, die während der Fahrt ein Mobiltelefon nutzten. Vier weitere Fahrer waren nicht ordnungsgemäß angeschnallt. An vier Fahrzeugen wurden zudem Mängel festgestellt, weswegen den jeweiligen Fahrzeugführern eine entsprechende Kontrollaufforderung (Mängelbericht) ausgestellt wurde.

Die Polizei bittet darum, dass Fahrzeugführer verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen und insbesondere bei einer dringend notwendigen Nutzung des Mobiltelefons ihr Fahrzeug anhalten. Eine bußgeldbehaftete Nutzung ist bereits durch das bloße Bedienen, z.B. durch Tippen und längeres Anschauen des Displays gegeben. Durch den erhöhten Ablenkungsfaktor steigt signifikant das Unfallrisiko, weswegen man nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefahr darstellt.

Gegen die neun Fahrzeugführer, die ihr Mobiltelefon nutzten, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet wird.

Am Abend wurden in der Zeit von 19:00-01:00 Uhr weitere Kontrollstellen an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet eingerichtet. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 120 Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen. Neben sechs Verwarnungen wurden 37 Fahrzeuge mit Mängeln festgestellt. Weiterhin wurden zwei Fahrzeugführer kontrolliert, die nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis waren.

Hierbei wurde beispielsweise bei einem Kleinkraftrad, welches lediglich mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen ist, durch die Polizeibeamten festgestellt, dass durch technische Veränderungen an der Maximalgeschwindigkeit geschraubt wurde. Eine Überprüfung auf dem Rollenprüfstand ergab, dass hierdurch Geschwindigkeiten bis zu 90 km/h möglich waren.

Gegen die beiden Fahrzeugführer, sowie deren Halter wurden entsprechende Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Dulden/Zulassen des Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt.

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