Mit dem E-Scooter zu schnell unterwegs…

... war ein 16-Jähriger aus Haßloch am 25.10.2022 um 09:00 Uhr unterwegs, als er in der Maximilianstraße in 67433 Neustadt/W. einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte nämlich festgestellt werden, dass der E-Scooter eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, anstatt der erlaubten 20 km/h erreichen kann. Aufgrund dieser Tatsache war der Versicherungsschutz für diesen E-Scooter erloschen. Der Haßloch musste nach Abschluss der Maßnahmen und nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten den E-Scooter nach Hause schieben. Dieser muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Plfichtversicherungsgesetz verantworten. Des Weiteren kommt auf den Halter des E-Scooters ebenfalls ein Strafverfahren zu, da dieser den E-Scooter dem 16-Jährigen überließ.

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h vorweisen dürfen. Ebenso gelten für diese Kraftfahrzeuge dieselben Promillegrenzen und Vorschriften für Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss wie bei alle weiteren Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise PKW's und Kleinkrafträdern.

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Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße

F. Roth, Polizeikommissar

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