Verbot der „Montags- und Samstagsspaziergänge“ in Bad Kreuznach war rechtmäßig

Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine hiergegen gerichtete Klage ab. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Erwägungen, mit denen es bereits Klagen gegen entsprechende Verbote in den Städten Koblenz und Andernach abgewiesen hatte:
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