Zu schnell unterwegs

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Geschwindigkeitsmessung in der Hauptstraße am heutigen Tag konnte nur ein Fahrzeugfahrer festgestellt werden, der sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht hielt. Dieser muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen: Der Bußgeldkatalog sieht für seine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro vor. Daneben ist der Eintrag eines Punkts im Zentralen Verkehrsregister vorgesehen.

Rückfragen bitte an:

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67269 Grünstadt

Martina Benz

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