Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmittel- und Alkoholeinfluss im Straßenverkehr

Am 03.12.2022 gegen 15:50 Uhr wurde im Rahmen einer Anzeigenaufnahme bekannt, dass der 36 jährige Beschuldigte kurz zuvor seinen Motorroller im öffentlichen Verkehrsraum führte. Der Beschuldigte ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, und stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von 0,83 Promille. Außerdem ist zu vermuten, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Motorroller wurde sichergestellt und eine Blutprobe wurde entnommen.

Der Motorroller wurde vom Beschuldigten ohne Versicherungsschutz geführt und ein nicht für das Kraftfahrzeug ausgegebenes Kennzeichen wurde angebracht.

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