Eine verhinderte Trunkenheitsfahrt, mehrere Diebstähle aus Fahrzeugen inkl. Täterfestnahme – Das 2. Adventwochenende der Polizeiinspektion Idar-Oberstein

Am Wochenende, vom 02.12. bis einschließlich 04.12., bearbeiteten die Kolleg:innen der Polizeiinspektion Idar-Oberstein insgesamt 72 Vorgänge.

Am Freitagnachmittag führten die Beamt:innen eine Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Hintertiefenbach durch. Im Bereich des gemessenen Abschnittes lag die zulässige Geschwindigkeit bei 30 km/h. Insgesamt wurden ca. 40 Fahrzeuge gemessen, wobei der Tagesschnellste 45 km/h schnell war.

Am Samstag kam es in Oberwörresbach zu einer eher ungewöhnlichen Fahrerflucht. Während der Geschädigte sein Fahrzeug aufgrund einer Auslieferung am Fahrbahnrand parkte, fuhr ein blauer VW mit Frankfurter Zulassung zwei Mal gegen die geöffnete Tür. Anstatt anzuhalten, fuhr das Fahrzeug unbehelligt davon.

Am Sonntagmorgen wurden die Kolleg:innen zur Diskothek Granada gerufen. Vor Ort gab es Unstimmigkeiten, wobei die verantwortlichen Jugendlichen erheblich alkoholisiert (über 2 Promille) waren. Ein Jugendlicher gab vor Ort an, in seinem 25 km/h Auto schlafen zu wollen, weshalb der Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt wurde. Hierdurch sollte eine spätere Trunkenheitsfahrt verhindert werden. Beide Personen wurden abschließend den Eltern übergeben.

Im Verlauf des gesamten Wochenendes kam es im Stadtgebiet zu insgesamt 6 Diebstählen aus Fahrzeugen. In den meisten Fällen waren die Fahrzeuge nicht richtig abgeschlossen. Am frühen Montagmorgen fiel einer Streife mehrere frische Fußspuren im Bereich der Keltenstraße auf. Die Fußspuren führten zu verschiedenen Fahrzeugen. Die Streife folgte diesen und konnte eine amtsbekannte, männliche Person in der Nähe feststellen. Die Person wurde durchsucht. Hierdurch wurden mehrere Gegenstände aufgefunden, die verschiedenen Straftaten zugerechnet werden konnten. Die Person wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen.

Hier weißt die Polizei nochmals auf das ordnungsgemäße Abschließen des Fahrzeuges, sowie der Fenster hin, um möglichen Tätern das Eindringen zu erschweren bzw. dieses zu vereiteln. Ebenso sollten Dinge von höherem Wert nicht im Fahrzeug liegen gelassen und gelagert werden. Im Schadensfall könnten Versicherungen die Schadensregulierung verweigern, falls das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß verschlossen war.

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