Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit leicht verletzter Person

Am Sonntag, dem 11.12.2022, befährt gegen 19:00 Uhr ein 28-jähriger PKW-Fahrer den Kreisverkehr im Lutherring in Worms von der Stephansgasse aus kommend. Er verliert im Kreisverkehr aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über seinen PKW und kollidiert mit einem ordnungsgemäß vor den Kreisverkehr wartenden Fahrzeug. Es entsteht wirtschaftlicher Totalschaden an beiden Fahrzeugen; die Beifahrerin des wartenden Fahrzeugs wird durch den Verkehrsunfall leicht verletzt.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen

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