Ohne Führerschein unterwegs – Ermittlungen auch gegen Fahrzeughalter

Bereits am 20.12.2022 wurde ein 46-jähriger Mann aus Budenheim in der Nähe des Volksparks kontrolliert, weil er ein auffälliges Fahrverhalten an den Tag legte. Bei dieser Kontrolle wurde eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Fahrzeugschlüssel wurden an den 47-jährigen Fahrzeughalter aus Hessen mit der Anweisung übergeben, dass der Beschuldigte kein Fahrzeug mehr führen darf. Am gestrigen Donnerstag fiel das Fahrzeug erneut mit dem gleichen 46-Jährigen als Fahrer in der Nähe des Volksparks auf und wurde kontrolliert. Da er nicht im Besitz eines Führerscheins sein konnte, da dieser mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Mainz liegt, muss er nun mit einem weiteren Ermittlungsverfahren, wegen des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" rechnen. Der Fahrzeughalter wurde daraufhin erneut kontaktiert. Da er offensichtlich zugelassen hat, dass der Budenheimer wieder mit diesem Auto fahren konnte, muss auch er mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. In seinem Fall wegen "Fahrenlassen ohne Fahrerlaubnis".

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