E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen

Am 23.12.2022 gegen 16 Uhr konnte in der Speyerer Straße in Limburgerhof durch eine Streifenwagenbesatzung ein E-Scooter festgestellt werden, der von zwei Kindern (11 und 12 Jahre) geführt wurde und kein Versicherungskennzeichen trug. In der Betriebserlaubnis des E-Scooter war eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h eingetragen, somit unterliegt der Roller der Versicherungspflicht. Des Weiteren darf ein solcher Roller erst von Personen ab 14 Jahren gefahren werden. Aufgrund dessen wurde eine Strafanzeige erfasst und die beiden höflichen Kinder dem nicht minder höflich und kooperativ auftretendem Vater übergeben.

Insbesondere im Hinblick auf Weihnachten bittet die Polizei bei geschenkten E-Scooter zunächst die Voraussetzungen zu prüfen, bevor diese im Straßenverkehr genutzt werden.

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