Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht aus

Am 11.01.2023 um 11:50 Uhr wurde ein 44-Jähriger aus Lambrechter mit seinem Kleinkraftrad in der Beerentalstraße in 67466 Lambrecht einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Lambrechter konnte hierbei lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen. Da sich jedoch im Rahmen der Kontrolle herausstellte, dass das Kleinkraftrad eine deutlich höhere Geschwindigkeit als die erlaubten 25 km/h erreichen kann, wurde dieses zum Zwecke der Beweissicherung und zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt. Aufgrund der Tatsache, dass der 44-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse AM war, muss sich dieser in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

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