Unfall zwischen Roller und PKW – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 13.01.2023 gegen 14.30 Uhr, fuhr ein 65-jähriger PKW-Fahrer den 
Wirtschaftsweg vom Truppenübungsplatz in Richtung Zwölfmannsgarten, 
als ihm eine 59-jährige Frau auf ihrem Kleinkraftrad (Roller) 
entgegenkam. 
Da sich der PKW-Fahrer laut eines unabhängigen Zeugen nicht an das 
Rechtsfahrgebot hielt kam es auf der dortigen Brücke zu einem 
Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen, infolgedessen die Dame 
mit ihrem Knie ans Geländer stieß und sich eine Schürfwunde an der 
Hand zuzog. 
Eine medizinische Versorgung war nicht notwendig.
Es entstand ein Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen in Höhe von ca. 
1000 Euro.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte weiterhin festgestellt werden, 
dass die Rollerfahrerin nicht die erforderliche Fahrerlaubnis 
besitzt.
Den PKW-Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger 
Körperverletzung, die Rollerfahrerin wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Stephan Franz, PHK
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