Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bei der Kontrolle eines motorisierten Zweirades am 17.01.23 gegen 22:15 in der Leininger Straße stellten die Polizeibeamten fest, dass das verwendete Versicherungskennzeichen für ein (anderes) Mofa ausgegeben ist. Zudem ist der 54 Jahre alte Fahrer nicht im Besitz der für das benutzte Kleinkraftrad erforderlichen Fahrerlaubnis. Ermittelt wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Rückfragen bitte an:

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Martina Benz, PHK'in

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