Uneinsichtigkeit endet in Strafanzeige

Am Morgen des 27.01.2023 wurde einer 80-jährigen Frau aufgrund eines richterlichen Beschlusses die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Bei der entsprechenden Beschlagnahme der Fahrerlaubnis wurde die Frau durch die eingesetzten Polizeibeamten darauf hingewiesen, dass sie aktuell kein Kraftfahrzeug führen darf. Gegen 12:10 Uhr konnte der PKW der Frau durch die gleichen Beamten im öffentlichen Straßenverkehr fahrend festgestellt werden. Aufgrund dessen wurde der PKW einer anlassabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Am Steuer des besagten PKW konnte erneut die 80-jährige Frau festgestellt werden. Für diese endete die Fahrt unerwartet an der Örtlichkeit - der Fahrzeugschlüssel wurde präventiv sichergestellt. Gegen die Frau wird nun ein entsprechendes Strafverfahren bzgl. Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Dürkheim
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ

Weinstr. Süd 36
67098 Bad Dürkheim
Telefon 06322 963-0
Telefax 06131/4868-8185
[email protected]

SB: T. Dörr, Polizeikommissar

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.