Wildunfall mit ungeahnten Konsequenzen

Am 04.02.2023 gegen 09:00 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer telefonisch bei der Polizei in Edenkoben, dass er in der Nacht zuvor gegen Mitternacht die L514 von Elmstein kommend in Fahrtrichtung St. Martin befuhr, kurz nach dem Sandwiesenweiher mit einem Reh kollidierte und ohne böse Absichten nach Hause fuhr. Dass die nachträgliche Meldung an die Polizei mit ungeahnten Konsequenzen in Form eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einhergeht, kam für ihn überraschend. Der zuständige Jagdpächter konnte vor Ort das tote Reh auffinden.

Die Polizei möchte daher Verkehrsteilnehmer aus gegebenem Anlass an ihre Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit einem Wildunfall erinnern, welche sich insbesondere aus dem Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ergeben: Durch eine sofortige Verständigung der Polizei kann gewährleistet werden, dass an der Unfallstelle in Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter die Suche nach einem möglicherweise stark verletzten, aber noch lebenden Wildtier veranlasst wird. Das Zurücklassen eines verletzten Wildtieres kann eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz darstellen, da dieses Verhalten mit vermeidbarem Leid für das Wildtier einhergeht.

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Polizeiinspektion Edenkoben
Müßle

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