Selbst fürs Fahrrad zu beschwipst

Am Samstagabend brach ein 23-jähriger zu einer privaten Feierlichkeit im Industriegebiet Edenkoben auf und hätte sich hierbei wohl nicht ausgemalt, dass der Abend zunächst auf der örtlichen Polizeidienststelle enden würde. Mit drei Flaschen Wodka im Gepäck und - wie sich später herausstellte - stolzen 2,82 Promille Atemalkohol schwang sich der 23-jährige auf sein Fahrrad und querte hierbei aus seiner Sicht wohl unglücklicherweise einen Streifenwagen der Polizeiinspektion Edenkoben. Aufgrund ausladender Schlangenlinien wurde der Mann aus der Gemeinde Annweiler sodann einer Verkehrskontrolle unterzogen und hierbei auch ein Atemalkoholtest durchgeführt. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung ist ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig anzusehen und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Entsprechend wurde ein Strafverfahren eingeleitet und auf der Polizeiinspektion eine Blutprobe entnommen. Hierbei fand der junge Mann derart gefallen an den Räumlichkeiten, dass er sich mit Beendigung der Maßnahmen letztlich weigerte, die Dienststelle zu verlassen. Bekannte nahmen sich dem Partylöwen schließlich an und verbrachten ihn nach Hause.

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Polizeiinspektion Edenkoben
Christopher Jung

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