In der heutigen Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin am gestrigen 12. Februar 2023 erfolgte der Bericht über die Vorprüfung des endgültigen Ergebnisses gemäß § 63 Kommunalwahlordnung. Den Mitgliedern des Wahlausschusses wurde Gelegenheit gegeben, Einsicht in die 118 Wahlniederschriften zu nehmen.