Trunkenheit im Straßenverkehr

Am Dienstagmorgen wurde ein 53 jähriger PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Erst nach einer längeren Nachfahrstrecke stoppte der Fahrer seine Fahrt, trotz eindeutiger Anhaltsignale. Im Rahmen der Kontrolle des nicht angeschnallten Fahrers wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,18 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eröffnet. Es wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt.

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