Zweibrücken – Drei Trunkenheitsfahrten unter Drogeneinfluss

Zeit: 02.03.2023, 12:45 Uhr

Ort: Zweibrücken, Hauptstraße. Zeit: 02.03.2023, 13:30 Uhr Ort: Zweibrücken, Bubenhauser Straße Zeit: 02.03.2023, 16:50 Uhr Ort: Zweibrücken, Rosengartenstraße SV: Ein 20-jähriger E-Scooter-Fahrer, den die Polizei am Zentralen Omnibusbahnhof kontrollierte, ein ebenfalls 20-jähriger Motorroller-Fahrer, der in der Bubenhauser Straße angehalten wurde, und eine 23-jährige Pkw-Fahrerin, die in der Rosengartenstraße kontrolliert wurde, zeigten bei der Kontrolle deutliche Zeichen einer Drogenbeeinflussung. Allen drei Personen musste eine Blutprobe entnommen werden. Während sich bei den beiden 20-jährigen Verkehrsteilnehmern Hinweise auf eine THC-Beeinflussung ergaben, deutete ein Drogenvortest bei der 23-jährigen Autofahrerin auf den Konsum von Amphetamin hin. Gegen die drei Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einer Geldbuße in Höhe von jeweils 500 Euro rechnen. Der Pkw-Fahrerin droht als Führerscheininhaberin außerdem ein einmonatiges Fahrverbot. Ein solches kann gegen den 20-jährigen Rollerfahrer nicht verhängt werden kann, da er überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Deshalb wurde gegen ihn auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Dem E-Scooter-Fahrer bleibt ein Fahrverbot ebenfalls erspart, da auch er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Führen des E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch fahrerlaubnisfrei. |pizw

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