Alkoholisiert Einhandmesser mitgeführt

Ein 31 Jahre alter Mann muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Strafverfahren rechtfertigen. Am gestrigen Sonntage gegen 15:00 Uhr wurde er als Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizeibeamten mittels Alcotest fest, dass eine Atemalkoholkonzentration jenseits 1,1 Promille vorliegt. Ab diesem Wert gilt man laut Gesetz als Fahrer eines Kraftfahrzeugs als absolut fahruntauglich. Für die Blutprobenentnahme wurde der Mann zur Polizeiinspektion Grünstadt gebracht. Vor dieser Fahrt mit dem Streifenwagen führten die Polizisten eine Eigensicherungsdurchsuchung durch, welche ein Einhandmesser zutage förderte. Das Waffengesetz bestimmt, dass man ein solches Messer in der Öffentlichkeit nicht mit sich führen darf, weshalb es sichergestellt wurde.

Rückfragen bitte an:

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67269 Grünstadt

Martina Benz, PHK'in

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