Kontrolle mit Folgen aufgrund eines abgelaufenen Versicherungskennzeichens

Am späten Nachmittag des 06.03.2023 befuhr ein 31-Jähriger mit seinem Roller die K25 von Waldfischbach-Burgalben nach Hermersberg. Die entgegenkommende Streife registrierte beim Blick in den Rückspiegel, dass die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens zwischenzeitlich abgelaufen war. Daraufhin wurde das Fahrzeug am Ortseingang Hermersberg einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Diese wäre aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h jedoch erforderlich gewesen. Er räumte schließlich ein, dass er die Leistung durch Manipulationen eigenständig gesteigert hatte. Letztendlich stand der Mann auch noch unter dem Einfluss von Drogen, weshalb er die Beamten zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle begleiten musste. Fazit: Wäre das Fahrzeug ordnungsgemäßes versichert gewesen, hätte vermutlich keine Kontrolle erfolgt. Nun muss er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einem Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem Fahren unter Drogeneinfluss und dem Verdacht des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. |pi wfb

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