Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, dafür alkoholisiert

Am Samstag, den 11.03.2023, gegen 09:45 Uhr wurde der Koblenzer Straße in Roth ein 43 Jahre alter Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Fahrer die für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte, da ihm diese bereits vor mehreren Jahren entzogen wurde. Ferner wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Kontrolle alkoholisiert war. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird sich wegen der Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens sowie einer Ordnungswidrigkeit zu verantworten haben. Da der Fahrzeugführer nicht der Halter des von ihm geführten Fahrzeuges war wird zusätzlich gegen den Fahrzeughalter ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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