Rhodt – Nach Unfall kommt es zu Handgreiflichkeiten

Gestern Nachmittag (16.03.2023, 17 Uhr) kam es auf der Weinstraße zu einem Verkehrsunfall, weil ein 59 Jahre alter Autofahrer beim Überholen eines 55 Jahre alten E-Bikefahrers keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhielt. Während dem Überholen kam der Zweiradfahrer ins Straucheln und musste, um einen Sturz zu verhindern, sich am rechten Außenspiegel bzw. an der Seitenscheibe abstützen. Der Autofahrer hingegen behauptete, dass der Radfahrer absichtlich gegen seine Seitenscheibe geschlagen hätte. Im Anschluss daran gab es zunächst eine verbale Auseinandersetzung, in deren Verlauf der E-Bikefahrer den Autofahrer am Hals verletzte, weshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden musste. In dem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgänger, Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeugführenden muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Dieser beträgt innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.

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Michael Baron

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