Reisender am HBF Mainz angegriffen

Am Samstag, dem 18. März 2023, wurde das Bundespolizeirevier Mainz gegen 22:30 Uhr seitens des DB Service Points darüber informiert, dass sich im Bereich des Gleisüberbaus eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Personen zugetragen habe. Eine Streife des BPOLR Mainz verlegte unverzüglich zum Service-Point, wo sie den Geschädigten antrafen. Dieser hatte eine Schnittwunde im Gesicht und gab an, dass seine Brille zerbrochen ist. Weiterhin gab er an, dass er auf dem Bahnhofsvorplatz eine verbale Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten hatte. Dieser verfolgte ihn im Anschluss bis zum Treppenabgang der Gleise 2/3. Dort schlug er ihm unvermittelt mit dem Handrücken ins Gesicht, wodurch er die Verletzung davontrug. Die Streife begab sich mit dem Geschädigten zum Bahnhofsvorplatz, wo sie den Beschuldigten antrafen und dieser durch den Geschädigten identifiziert werden konnte. Bei der polizeilichen Kontrolle machte der Beschuldigte mündliche Angaben zu seiner Person, da er keine Ausweispapiere mit sich führte. Jedoch wurde schnell klar, dass die von dem Beschuldigten gemachten Angaben nicht stimmen, da eine Person mit Lichtbild unter diesen Angaben im polizeilichen Fahndungssystem eingetragen war und es sich hierbei nicht um den Beschuldigten handelte.

Zur zweifelsfreien Feststellung der Identität wurde der Beschuldigte zum BPOLR Mainz verbracht. Ein hier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,36 Promille Atemalkohol. Des Weiteren konnte im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung die Identität des Beschuldigten zweifelsfrei geklärt werden. Aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums des Beschuldigten wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Da diese in dem dafür vorgesehenen Gewahrsamsbereich erfolgen muss, sollte der Beschuldigte dorthin verbracht werden. Hierbei sperrte der 33-jährige Beschuldigte sich erheblich und versuchte die Maßnahme zu unterbinden. Erst nachdem der Beschuldigte gefesselt war, konnte er in den Gewahrsamsbereich verbracht werden. Bei der gezeigten Widerstandshandlung zog sich ein Beamter eine Schürfwunde am Arm zu, konnte aber seinen Dienst weiterhin fortsetzen. Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Weiterhin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der falschen Namensangabe veranlasst.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sowie der durchgeführten Blutentnahme konnte der 33-jährige die Dienststelle wieder verlassen und verblieb auf freiem Fuß.

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