POL-PPRP: Unter dem Einfluss berauschender Mittel einen E-Scooter geführt

POL-PPRP: Unter dem Einfluss berauschender Mittel einen E-Scooter geführt

Ludwigshafen (ots) Am 23.03.2023 kontrollierte eine Polizeistreife den 28-Jährigen Fahrer eines E-Scooters in der Wredestraße. Grund der Kontrolle war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen. Da der junge Mann im Rahmen der Verkehrskontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen aufwies, wurde er zur Polizeidienststelle verbracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen.Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin: Auch für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese wird durch ein entsprechendes Kennzeichen nachgewiesen. Bei einem Verstoß muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.Außerdem: Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, weshalb die gleichen Regeln in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit gelten wie im Auto oder auf dem Motorrad. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter fährt, gefährdet sich und andere und muss mit Strafen rechnen. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen.Worauf außerdem zu achten ist: https://s.rlp.de/aJqjxRückfragen bitte an:Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
PK'in Fertig
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.