Verkehrskontrolle führte zur Ahndung eines Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Samstag, 25.03.2023 gegen 1 Uhr wurde auf der Asbacher Straße in Linz am Rhein ein Fahrzeug festgestellt, dass anschließend in der Altenbachstraße kontrolliert werden konnte. Der 23jährige Fahrzeugführer fiel zunächst am Anfang der Verkehrskontrolle durch seine aufbrausende und respektlose Verhaltensweise auf und während der Kontrolle entstand der Anfangsverdacht auf Drogenkonsum. Die weitere Überprüfung des Fahrers ergab, dass er ein verbotenes Einhandmesser mit sich führte. Der abschließende Drogentest auf der Dienststelle bestätige den Verdacht nicht, sodass eine Blutprobe nicht erforderlich wurde. Für das Mitführen des verbotenen Einhandmessers, wurde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige mit Verstoß gegen das Waffengesetz gefertigt. Das Messer wurde sichergestellt und der Waffenbehörde zugeführt.

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