Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz

Nachdem sich in der Nacht von Samstag, 01.04.2023 auf Sonntag, 02.04.2023, ein Fahrer eines Kleinkraftrades zunächst einer polizeilichen Verkehrskontrolle entzogen hatte, konnte kurze Zeit später in der näheren Umgebung eine männliche Person auf einem auf die Beschreibung zutreffenden Roller in der Wormser Straße festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Eine Überprüfung ergab, dass das bis 45 km/h zugelassene Kleinkraftrad nach augenscheinlich vorgenommener Manipulation bis zu 75 km/h schnell fährt. Gegen den 17-jährigen Fahrer des Fahrzeugs wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und der Jugendliche an eine erziehungsberechtigte Person übergeben.

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