#NoNotruf

"Bei mir ist momentan Stromausfall. Wie lange dauert der noch?"

Es gibt Situationen, in denen der Anruf bei der Polizei unumgänglich ist. Vorliegendes Beispiel ist ein Fall, in dem das Wählen der Notrufnummer nicht erforderlich war. Das Absetzen des Notrufs über die 110 ist nämlich nicht immer notwendig. Ihre örtliche Polizeidienststelle ist auch unter einer Festnetznummer erreichbar. Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle finden sie hier: https://s.rlp.de/yPx .

Mit dem Hashtag #NoNotruf möchte das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Twitter genau auf diesen Umstand hinweisen und Beispiele nennen, in denen der Notruf zwar abgesetzt wurde, der Anruf bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle jedoch angebrachter gewesen wäre.

Die Polizei ist grundsätzlich als Helfer unterwegs und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten überall da, wo sie kann. Die 110 ist aber nicht wie eine Internet-Suchmaschine. Bitte überlegen Sie vorher, ob es tatsächlich notwendig ist, den Notruf abzusetzen. Dies kann nämlich dazu führen, dass echte Notfälle erstmal in der Warteschleife hängen und Hilfesuchende nicht rechtzeitig geholfen werden kann. Außerdem kann das missbräuchliche Absetzten eines Notrufs Konsequenzen nach sich ziehen. Im Strafgesetzbuch ist der Missbrauch Notruf im §145 StGB sogar unter Strafe gestellt und wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet.

Beispiele:

   -"Ich bin hier gerade an einer Garage vorbeigelaufen. Ich glaube, 
da ist eine Katze eingesperrt."
   -"Ich habe gestern meinen Geldbeutel verloren. Was muss ich tun?"
   -"Bei mir ist momentan Stromausfall. Wie lange dauert der noch?"
   -"Wir haben Streit mit unserem Sohn. Der will seine Hausaufgaben 
nicht machen! Wir wissen nicht, was wir machen sollen."
   -"Ich stehe hier vor einer Disko. Die lassen mich einfach nicht 
mehr rein."

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
PK'in Fertig
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.