Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei der Nutzung von E-Scooter

Gleich zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz mussten Polizeibeamte aus Speyer am 08.04.2023 ahnden. In der Spaldinger Straße in Speyer fuhr ein 18-jähriger Mann aus Speyer mit seinem E-Scooter, obwohl nur die Vorjahresversicherung bestand. In Römerberg führte ein 44-Jähriger einen E-Scooter, dessen Versicherungskennzeichen noch aus dem Jahr 2021 stammte. Den beiden Männern wurde die Weiterfahrt untersagt und Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei erinnert daran, dass Versicherungskennzeichen immer nur für ein Jahr gültig sind. Der Stichtag für ein neues Versicherungskennzeichen ist jedes Jahr der 1. März.

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