Bundespolizei Trier – Ereignisse vom Osterwochenende

Anlässlich Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen stellte die Bundespolizei Trier am vergangenen Osterwochenende neben 55 Fahndungserfolgen mehrere unerlaubt eingereiste Personen sowie Verstöße gegen das Straf- und Betäubungsmittelgesetz fest.

Als Auszug sei zu nennen:

Es reisten insgesamt zwölf Personen ohne die erforderlichen Personaldokumente ins Bundesgebiet ein. Acht wurden an die örtlich zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet, drei aufgefordert das Bundesgebiet wieder zu verlassen. Im Bereich der Außengrenzkontrolle am Flughafen Hahn wurden zwei Einreiseverweigerung ausgesprochen. Drei albanische Staatsangehörige hielten sich zwischen 19 und 120 Tage zu lange im Bundesgebiet auf. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen reisten die Personen in ihre jeweiligen Heimatländer aus. Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

Die Kontrolle eines deutschen Staatsbürgers ergab einen Untersuchungshaftbefehl wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer. Aufgrund geänderter Sozialprognose wurde dieser jedoch mit Meldeauflagen vorläufig außer Kraft gesetzt und der Beschuldigte blieb auf freiem Fuß.

Ein Vollstreckungsauftrag zur Pfändung mit einem Wertersatz von mehr als 70.000 Euro wegen eines Umweltdeliktes lag gegen eine 33-jährige Bulgarin vor. Aufgrund Mittellosigkeit war eine Pfändung von Geldbeträgen oder Wertgegenständen nicht möglich.

Zu insgesamt drei Ingewahrsamnahmen kam es an Karfreitag und Ostersonntag. Zwei Personen waren als Vermisst gemeldet und wurden ihren jeweiligen Erziehungsberechtigten übergeben. Der dritte, ein 28-jähriger Deutscher, musste infolge Medikamentenkonsums in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Weiterhin wurden verschiedene Verstöße im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, bzw. der Eigentumsdelikte - hier Verstöße wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen und Betrug - zur Anzeige gebracht.

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Stefan Döhn
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