Unter Drogeneinfluss gefahren

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde ein 21-jähriger Mann aus Ludwigshafen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmittel gewonnen werden. Weiterhin führte er eine geringe Menge Betäubungsmittel, sowie ein verbotenes Einhandmesser mit sich. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt; die Gegenstände wurden einbehalten. Den Mann erwarten nun entsprechende Ermittlungsverfahren.

Hierzu erklärt die Polizei:

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

Der Drogenkonsum kann bei einer Verkehrskontrolle vor Ort innerhalb kürzester Zeit mit Vortestgeräten zuverlässig im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle

im Auftrag: Rolf Weber, PvD

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: [email protected]
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