PIN-Fehler führt zu Strafanzeige

Weil er sich irrtümlich im Recht fühlte, hat sich ein Mann aus dem Landkreis eine Strafanzeige eingehandelt. Er war vor einigen Tagen an einer Tankstelle in Otterbach unangenehm aufgefallen und war weggefahren, ohne zu bezahlen.

Zwar war der Mann nach dem Tanken zum Bezahlen in den Verkaufsraum gekommen, bei der Eingabe seiner PIN hatte er aber offensichtlich einen Fehler gemacht. Das Gerät zeigte die fehlgeschlagene Abbuchung an. Als der Kassierer den Mann auf den Fehler aufmerksam machen wollte und ihm den Kassenbeleg zeigte, beharrte der Kunde darauf, dass seine Geheimzahl richtig sei - sprach's, schnappte sich den Beleg und verließ die Tankstelle.

Anhand des Autokennzeichens konnte der Verantwortliche nun ermittelt werden. Auf den 66-Jährigen kommt jetzt ein Strafverfahren zu. |cri

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