Ohne Fahrschein in die JVA

Am Donnerstag, den 20. April 2023 rief ein Zugbegleiter die Bundespolizei, da ein Mann ohne den erforderlichen Fahrschein die S 6 von Mannheim nach Mainz genutzt hatte. Nach Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof Mainz stellten die Polizisten bei der Personenkontrolle fest, dass gegen den 28-jährigen Somalier außerdem ein Haftbefehl bestand. Da der Mann die geforderten 500 Euro Geldstrafe nicht bezahlte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach verbracht.

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