Ohne Versicherungsschutz gefahren

Bei einer am Mittwochmorgen (26.04.2023, 06:59 Uhr) durchgeführten Verkehrskontrolle eines Kleinkraftrads in der Keplerstraße konnte festgestellt werden, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Bei dem Kennzeichen handelte es sich um ein grünes Kennzeichen aus dem Jahr 2022. Der 22-Jährige Fahrer konnte keinen neuen Versicherungsschutz vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Jeweils zum 1. März muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, im Jahr 2023 von Grün auf Schwarz. Das Kennzeichen läuft nach einem Jahr ab und muss somit jährlich erneuert werden. Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

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