Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen

Am 06.05.2023 gegen 08:00 Uhr wurde eine 42-jährige Frau in der Steinhauser Straße auf einem Kleinkraftrad kontrolliert. Da diese lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung war und das Kleinkraftrad deutlich schneller als 25 km/h fuhr, wurde die Höchstgeschwindigkeit überprüft. Bei der Messung konnte eine Höchstgeschwindigkeit von 52 km/h festgestellt werden. Folglich wurde der 42-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Im weiteren Verlauf des Tages wurde gegen 20:30 Uhr eine 15-jährige Fahrerin auf einem Kleinkraftrad in der Felsbachstraße kontrolliert. Auch hier wurde die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges überprüft. Die Messung ergab eine maximale Geschwindigkeit von 90 km/h. Die vorlegte Fahrerlaubnisklasse AM der Fahrerin reichte hierfür ebenfalls nicht aus, sodass auch dieser die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde.|pizw

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