Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis

Am Sonntag, den 07.05.2023, gegen 02:55 Uhr wurde in Altenkirchen ein 34-jähriger Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle legte der Fahrzeugführer einen Führerschein vor, der nicht in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, obwohl der Fahrer einen Wohnsitz in Deutschland hatte. Der ausgehändigte Führerschein berechtigte den 34-jährigen für einen Zeitraum von sechs Monaten, nach der Gründung eines Wohnsitzes im Inland, Kraftfahrzeuge zu führen. Diese Übergangsfrist war jedoch zum Feststellungszeitpunkt bereits abgelaufen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird sich wegen der Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens zu verantworten haben.

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