Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Bahnhof Neustadt an der Weinstraße

Am 20. Mai 2023 kontrollierte eine Streife des Bundespolizeireviers Neustadt an der Weinstraße einen 29-jährigen Polizeipflichtigen, da dieser bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug kein gültiges Ticket vorweisen konnte. Die Person wies sich mit seinem albanischen Reisepass, einer albanischen Identitätskarte sowie einem albanischen Führerschein aus. Aufgrund der fehlenden Stempellage im Pass erhärtete sich jedoch der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, weshalb der Polizeipflichtige zur erkennungsdienstlichen Behandlung zum Bundespolizeirevier Neustadt an der Weinstraße verbracht wurde. Hier wurde nach Abnahme der Fingerabdrücke festgestellt, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag, wonach dieser wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Restfreiheitsstrafe von 698 Tagen verbüßen muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person in die JVA Frankenthal verbracht und Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland sowie wegen Betruges eingeleitet.

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