Führen eines nicht versteuerten Pkw

Am Montagabend erkannte eine Polizeistreife einen nicht zugelassenen Pkw in der Straße Rheinhöller, der gerade eingeparkt wurde. Die 41-jährige Pkw-Fahrerin gab an, das Fahrzeug nur umgeparkt zu haben. Außerdem habe sie eine gültige Versicherung abgeschlossen, jedoch die Zulassungsstelle noch nicht kontaktiert. Die Angaben der Frau konnten überprüft und bestätigt werden. Dennoch lag ein Verstoß wegen mangelnder Besteuerung des Fahrzeugs vor, so dass die Polizei ein Strafverfahren nach dem Kraftfahrtsteuergesetz einleitete.

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