Verkehrsunfall mit verletzter Person – Unfallverursacher nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis

Am 08.06.2023 kam es gegen 16:30 Uhr zu einem Unfall in der Zufahrt eines Campingplatzes in Bingen am Rhein. Der 69-jährige Unfallverursacher wollte hier in eine der freien Parklücken einfahren und hierzu etwas zurücksetzen. Dabei übersah er den hinter ihm wartenden 55-jährigen Motorradfahrer und es kam zum Zusammenstoß in dessen Folge der Zweiradfahrer zur Seite umfiel. Der Motorradfahrer trug durch den Unfall Schmerzen im linken Fuß davon. Nachdem der Unfallverursacher sich kurz nach dem Motorradfahrer erkundigte, setzte er sich wieder in sein Fahrzeug und fuhr davon. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte der Unfallverursacher ermittelt werden. Motiv für die Flucht dürfte eine nicht vorhandene Fahrerlaubnis sein. Diese wurde dem Unfallverursacher bereits vor mehr als 10 Jahren entzogen.

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