Feiertagsfahrverbot missachtet

Weil der Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte, stoppte eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim die Weiterfahrt eines Sattelzuges. Die Polizisten nahmen den Zug am 8.6.2023 gegen 05.30 Uhr auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz wahr und kontrollierten den 56-jährigen Fahrer auf dem Autohof am Autobahndreieck Nahetal. Eine Genehmigung für die Fahrt am Feiertag hatte er nicht. Die Weiterfahrt wurde dem 56-Jährigen untersagt. Ihm, aber auch dem Halter, der die Fahrt angeordnet oder geduldet hatte, droht nun ein Bußgeld.

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