Mainz – Nicht zum Haftantritt erschienen – Polizei Mainz nimmt Verurteilten in Haft

Wegen Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde ein 35-jähriger Mainzer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt und sollte seine Haft zum 30.05.2023 in einer Justizvollzugsanstalt antreten. Da er zu diesem Termin nicht erschien, erließ die Staatsanwaltschaft Mainz am 01.06.2023 einen Vollstreckungshaftbefehl.

Der 35-Jährige wurde wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt. Er war der Polizei Mainz aber auch aus anderen Einsätzen bekannt. Zuletzt wurde er im Mai kontrolliert, als er eine scharfe Schusswaffe und eine Sturmhaube mit sich führte. Was er mit diesen Gegenständen vorhatte, konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Gegenstände wurden damals sichergestellt und erste Ermittlungen durch die Polizei Mainz eingeleitet.

Auf Grundlage des Haftbefehls führten Fahndungskräfte des PP Mainz intensive Maßnahmen durch und konnten den Verurteilten am 13.06.2023 beim Verlassen eines Wohnobjektes festnehmen und einer Justizvollzugsanstalt zuführen.

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