Die Polizei warnt! Unkraut abflämmen kann zum gefährlichen Unterfangen werden!

Immer wieder kommt es zu schadensträchtigen Brandfällen in den Sommermonaten durch die Verwendung von Gasbrennern zur Unkrautvernichtung.

Oft spielen zusätzlich brandbegünstigende Faktoren, wie trockene 
Blätter oder Zweige sowie warme, aufsteigende Winde oder zu geringer 
Abstand zu brennbaren Materialien eine wesentliche Rolle. Gerade in 
längeren Trockenzeiten ist die Zündtemperatur von Hecken und 
Sträuchern durch Austrocknung stark herabgesetzt.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können sich darüber hinaus fahrlässige Verhaltensweisen auch strafrechtlich auswirken.

Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten, doch 
sollte man Vorsorge treffen, um eine Entzündung zu verhindern. 
Zu groß sind die Gefahren, auch für das Leben und die Gesundheit von 
Nachbarn. Daher appelliert die Polizei eindringlich folgende 
Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:
   - stets Mittel (Gartenschlauch, Feuerlöscher) zum Ablöschen 
     bereitstellen
- ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien halten
   - in Trockenphasen alternative Entfernungsmethoden verwenden
Sollte trotz aller Vorsicht doch ein Feuer entstanden sein, 
informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112!
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.

Ihre Polizei

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Montabaur
Pressestelle
Sylvia Gerz

Telefon: 02602-9226-312
www.polizei.rlp.de/pd.montabaur

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