Verhinderte Trunkenheitsfahrten

Am 02.07.2023 wurden auf dem Parkplatz Ständenhof die dort parkenden LKW-Fahrer kurz vor dem Ende des Sonntagsfahrverbots hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit überprüft. Hierbei wurden bei vier alkoholisierten Fahrern zur Verhinderung des Fahrtantritts die mitgeführten Papiere bis zur Nüchternheit sichergestellt und die Fahrt untersagt. Die höchste, festgestellte Atemalkoholkonzentration lag bei 1,66 Promille. I pdps

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