Drei Haftbefehle beim Fahren ohne Fahrschein festgestellt

Ein 28-jähriger Marokkaner fuhr am 5. Juli 2023 mit einem ICE von ohne die dafür erforderliche Fahrkarte vorweisen zu können und verweigerte dem Zugbegleiter die Angaben zu seiner Person. Entsprechend wurde eine Streife der Bundespolizei in Mainz gerufen. Die Polizisten stellten fest, dass es sich bei dem Mann um keinen Unbekannten handelt. Aufgrund verschiedener Diebstähle bestanden drei Haftbefehle zur Strafvollstreckung gegen ihn, außerdem eine Aufenthaltsermittlung wegen des Verstoßes gegen das Asylgesetz sowie eine Einreiseverweigerung für die Niederlande. Da der Mann die Geldstrafe von insgesamt 1485 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen in die JVA Rohrbach eingeliefert. Den Mann erwarten zudem Strafanzeigen wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland sowie des Erschleichens von Leistungen.

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