Straßenverkehrsgefährdung – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Freitag, 07.07.2023 erlangte die Polizei Linz am Rhein gegen 09:50 Uhr Kenntnis über einen Beinahe Unfall auf der B42 Höhe Rheinbreitbach, Einmündung Mühlenweg. Ein Pkw-Fahrer musste verkehrsbedingt bremsen, um einen Fußgänger die Querung über den Fahrbahnteiler zu ermöglichen, wobei ein hinterherfahrender Rollerfahrer die Verkehrssituation falsch einschätzte und ungebremst links am Pkw vorbeifuhr. Der Fußgänger musste ausweichen, um eine Zusammenstoß zu vermeiden. Der Rollerfahrer fuhr abschließend weiter. Der Zeuge gab an, dass der Roller deutlich zu schnell fuhr. Durch polizeiliche Ermittlungen, konnte der Rollerfahrer und jetzt Beschuldigte ermittelt werden. Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Roller deutlich schneller fuhr, als die erlaubten 45 km/h. Für die erreichte Geschwindigkeit konnte der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis vorweisen. Der Rollerfahrer muss jetzt mit einer Strafanzeige, bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Linz am Rhein
02644-943-111
PHK Otter

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.