Pressemitteilung: Allgemeinverfügung untersagt ab Samstag, 15. Juli 2023 Wasserentnahmen aus Bach- und Flussläufen im Mainzer Stadtgebiet

(rap.-) Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der großen Hitze bei geringen bis ausbleibenden Niederschlagsmengen, ist die Wasserführung der „Gewässer 3. Ordnung“ im Mainzer Stadtgebiet erneut stark reduziert. Unter diese Gewässerrubrik fallen im Mainzer Stadtgebiet die Bäche Gonsbach, Aubach, Adachbach, Königsbornbach, Waschbach, Forellenbach, Grottenbach, Wildgraben, das Laubenheimer Ried sowie der Marienborner Graben.