„Private Fahrstunde“ eines 19-Jährigen endet in einem Strafverfahren

Im Rahmen der Streifentätigkeit konnten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Altenkirchen am 14.07.2023 gegen 00:45 Uhr einen mit fünf Personen besetzten PKW in der Ortslage Birnbach einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Der 19-Jährige Fahrzeugführer war noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, stand jedoch unmittelbar vor seiner theoretischen Führerscheinprüfung. Der 19-Jährige Eigentümer des Fahrzeuges befand sich zum Zeitpunkt der Fahrt auf der Rückbank des PKW und war im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die vor Ablegung der Führerscheinprüfung absolvierte "private Fahrstunde" hat nun strafrechtliche Konsequenzen in Form eines Strafverfahrens wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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